Betriebsrät:innen der Bundesmuseen und der ÖNB kämpfen für nachhaltige Finanzierung
Bereits bei der Ausgliederung aus dem Bundesdienst Anfang der 2000er Jahre haben sich die Betriebsratsvorsitzenden vom Kunsthistorischen Museum (KHM)-Museumsverband, Naturhistorischen Museum, Museum für angewandte Kunst, Belvedere, Albertina, Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig, Technisches Museum und der Österreichischen Nationalbibliothek zu einer Betriebsrätekonferenz zusammengeschlossen. Ziel ist der regelmäßige Austausch über interne personelle Belange und ein gemeinsamer Kollektivvertrag aller Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek, der mindestens das Niveau des Kollektivvertrags des KHM-Museumsverbands erreicht.
Die Mitarbeiter:innen der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek gehören, abgesehen vom KHM-Museumsverband, zu den 2% der österreichischen Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse nicht in einem Kollektivvertrag geregelt sind. In Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst setzt sich die Betriebsrätekonferenz für einen gemeinsamen Kollektivvertrag der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek als Dreh- und Angelpunkt einer fairen und transparenten Lohngestaltung ein.
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FSG Betriebsrät:innen aus dem Bereich der Bundesmuseum und der Nationalbibliothek am 1. Mai in Wien |
In den mehr als 20 Jahren seit der Ausgliederung haben sich die acht Häuser organisatorisch, personell und vor allem finanziell sehr unterschiedlich entwickelt. Der Deckungsgrad an Eigenmitteln, also jener Einnahmen, die durch den Verkauf von Tickets, durch Vermietungen, durch Führungen oder Merchandising lukriert werden können, ist bei den Bundesmuseen deutlich höher als z.B. bei der Nationalbibliothek.
Die Basisabgeltung, die die Museen für ihre Leistungen vom Bund jährlich erhalten, ist seit der Ausgliederung noch nie an die Inflation angepasst worden. Dadurch stehen real immer weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, da die Kosten des Museumsbetriebs mit der Inflation ansteigen. Die Auswirkungen dieser zunehmend angespannten Situation gefährden die Qualität des Leistungsspektrums der Museen und der Nationalbibliothek. Der enorme Kostensenkungsdruck hat dazu geführt, dass die Beschäftigten in den Museen und der Österreichischen Nationalbibliothek ungewöhnlich schlechte Arbeitsbedingungen und starken Lohndruck hinnehmen müssen. Befristete Arbeitsverträge stehen einem nachhaltigen Aufbau von Knowhow und Erfahrung sowie einer Bindung an die jeweilige Kulturinstitution entgegen und gefährden damit die Qualität der Leistungen. Andererseits steigt der Druck, den Museumsbetrieb vorwiegend am schnellen kommerziellen Erfolg zu orientieren. Dadurch besteht die zunehmende Gefahr, dass Kernaufgaben wie die umfassende wissenschaftliche Tätigkeit, die Kunst- und Kulturvermittlung im Rahmen des Bildungsauftrages und der Erhalt und die Erweiterung der Sammlungen auf höchster Qualität in einem Zielkonflikt den Kürzeren ziehen. Dieses Problem wird verschärft, da es aufgrund der fehlenden Valorisierung der Basisfinanzierung keine Planungssicherheit gibt. Die Museen geraten in eine immer größere Abhängigkeit vom städtischen Massentourismus. Die Aufgaben des Vermittelns und Präsentierens folgen zunehmend der Logik und den Ansprüchen der kommerziellen Freizeitindustrie. Das bedeutet größtmögliche Flexibilisierung im Angebot, um der wechselnden Nachfrage gerecht zu werden. Damit werden prekäre Arbeitsverhältnisse zunehmend zum Teil des Systems. Die kurzfristige Arbeit auf Zuruf tritt an die Stelle einer nachhaltigen, kreativen und existenzsichernden Arbeit. Eine langfristige Bindung der Expert:innen an die jeweilige Kulturinstitution ist unter diesen Umständen kaum noch möglich.
Die derzeit für den Kollektivvertrag zur Verfügung gestellten Mitteln reichen nicht aus:
Im Falter 26/24 schreibt Stefanie Panzenböck, dass ein Kollektivertrag in den Bundesmuseen überfällig ist „zum Schutz der Bediensteten“ Im Kurier vom 26. Juni 2024 stellt Thomas Trenkler fest, dass man mit dem neuen Mindestlohn „nicht einmal ein Zehntel des Generaldirektors“ verdient und hofft, dass „diese Regelung (…) nicht Schule macht.“
Im Standard (6.7.2024) ordnet Olga Kronsteiner die Entwicklung mit der Schlagzeile „Gleiche Arbeit, sehr ungleicher Lohn: Gerangel um Fair Pay in Bundesmuseen“ ein.
Die Anhebung des Mindesgehalts durch Frau Staatssekretärin Mayr ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mit 1. September 2024 wird in allen 8 Häusern der Mindestlohn auf 2.050,- Euro (Vollzeitbasis) erhöht.
Wir gratulieren unserem Verhandlungsteam der GÖD, das in enger Abstimmung mit Betriebsrätekonferenz diese Verhandlungen führt, zu diesem Erfolg!
Ein nachhaltig finanzierter Kollektivvertrag sichert Konkurrenzfähigkeit und stellt sicher, dass die im Ausgliederungsgesetz definierten Aufgaben erfüllt werden können. Museen und Bibliotheken sind Lern- und Wissensorte, die allen Bürger:innen offenstehen müssen. Die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ist auch von hoher demokratiepolitischer Relevanz.
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